Hundeerziehung liegt in Ihrer Hand
 

Sachkunde­nachweis Nieder­sachsen


Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden.
Die Prüfungen finden bei uns in der Hundeschule im Pfotenland statt.




Nachweis der Sachkunde (NHundG)


Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können. Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Der Nachweis der Sachkunde besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.


Die Prüfungsgebühren setzen sich zusammen aus:

Niedersächsischer Sachkundenachweis Theorie

59,50 € inkl. MwSt. computergestützt oder
75,00 € inkl. MwSt. papierbasierend

Niedersächsischer Sachkundenachweis praktischer Teil

75,00 € inkl. MwSt.

Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch. Die Prüfung kann ab 1. Juli 2013 abgelegt werden. Wer zur Vorbereitung auf die Prüfung zusätzlich einen Kursus absolvieren möchte, kann in unserer Hundeschule DOGSS sich für die Vorbereitungsschulungen anmelden. Termine finden Sie auf unserer Homepage.

Die Prüfungsbausteine für den Sachkundenachweis werden landesweit einheitlich sein. Im Verlauf der Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass keine Risiken für andere Menschen und keine Belästigungen entstehen.


Termine für die Prüfungen vereinbaren Sie bitte telefonisch mit uns.

Tel.: 05326/9297315


Mobil: 0171/5442336










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